Hessische Mitglieder der Piratenpartei haben Anträgen gegen das Verbot von Tanzveranstaltungen am Karfreitag vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt. Sie sind damit allerdings gescheitert. Unsere Meinung dazu:

Eines mal vorab: Schon der Name dieser neuen, sich selbst erst mal an ihren Erfolg gewöhnen müssenden „Partei“ stimmt uns mehr als nachdenklich: PIRATEN!?

Grundsätzlich missachteten Piraten in der Geschichte der Seefahrt Recht und Gesetz! Wenn es auch bis heute stimmt, das es grundsätzlich drei Möglichkeiten gibt, um zu überleben: Betteln, Stehlen oder etwas leisten, so wählten und wählen Piraten das gewaltsame Stehlen und alibisieren dies mit ihrem Pseudogerechtigkeitssinn. Aber gewiss sind die „neuen demokratischen Piraten“ allesamt keine Störtebeckers! Wer sich als Partei den Namen von Gesetzesbrechern gibt, muss sich diese grundsätzlichen Fragen zumindest gefallen lassen.

Nun ist einer ihrer „Angriffe“ in unserer sich selbst überholenden, schnelllebigen Zeit schon fast wieder vergessen. Dennoch aber bleibt er aktuell, denn er entlarvt die Denkmuster und Wertekategorien der Piraten. Kurz vor Ostern ergab sich da eine destruktive Koalition der Hessischen Piraten mit der Grünen Jugend Göttingen, die das gesetzlich geschützte öffentliche Tanzverbot an Karfreitag aufheben wollte und (Gott sei Dank) an Formmängeln vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Die LINKE sieht in diesem Tanzverbot gar einen Verfassungsbruch, da es sich „um ein Aufzwingen religiösen Verhaltens auf alle Bürger handele!“

Als Christen aller Konfessionen, als Glaubende, aber nicht zuletzt als Staatsbürger eines Landes mit eindeutig abendländisch christlichen Wurzeln, aber auch als Arbeitende, als „Leistende“ nehmen wir als Tempelritter wie folgt dazu Stellung:

-Der Karfreitag ist wie der Volkstrauertag ein „Stiller Tag“. An ihm sind öffentliche Veranstaltungen, die der Prägung des Tages widersprechen gesetzlich verboten!

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Gesetzesväter/ – mütter dieses Verbot aus tiefer Weisheit erteilten, denn

  • Nicht nur wir Christen, die an diesem Tag des Leidens und Sterbens Christi, des Sohnes Gottes gedenken, brauchen Momente, ja Tage der Stille, der Ruhe, des Innehaltens, sondern alle Menschen unabhängig von Religion und Weltanschauung!
  • Die Menschen der „Moderne“ leiden an der Beschleunigung, der Unrast, des stetigen Leistungsdrucks! Wer nicht innehält, sich seiner selbst und seiner Wurzeln nicht bewusst wird, wird die Zukunft nicht gestalten können!
  • Die „Event- und Fetenwut“ gewisser Kreise entlarvt die Oberflächlichkeit unserer Zeit. Wer das Karfreitagstanzverbot als Angriff auf seine Meinungsfreiheit und Bürgerrechte bezeichnet, der wird überhaupt nicht in der Lage sein, zu gedenken, nachzudenken, vorzudenken! Wer aber nicht gedenkt, der ist gezwungen, seine eigenen Fehler stets zu wiederholen!
  • Wir sind der felsenfesten Überzeugung, dass Sonntage, Feiertage, ja auch und gerade die „Stillen Feiertage“ ein Geschenk Gottes an sein Volk sind, wie er es schon im Dekalog , den 10 Geboten, die Gesetztes- und Verfassungsgrundlage aller Rechtsstaaten der Welt sind, formulierte!
  • Selbst wenn ich diese Feiertage nicht als Gottes Gebot verstehe, so sollte ich sie als Angebot des Staates sehen, der mir einen Tag der Ruhe gönnt!
  • Wir sehen in dem „Vorstoß“ der Piraten die große Gefahr eines „Dammbruchs“! Als nächstes wird dann der Volkstrauertag abgeschafft? Als nächstes werden dann Flashmobs vor Denkmälern, Ehrenstätten, etc. abgehalten?

Der OPCCTH wird sich mit all seiner Kraft gegen die Aushöhlung des christlichen Erbes stellen. Wir beten um die Bewahrung unseres Erbes und um Kraft für unseren Auftrag, nicht uns, sondern allein IHM die Ehre zu geben!

Stellungnahme: Bundesverfassungsgericht gegen Tanzverbot an Karfreitag angerufen